Bevor
Sie Ihre Reise buchen sollten Sie sich Zeit für diese Zeilen nehmen!
Da wir alle wissen, von welcher Bedeutung in der heutigen Zeit ein gelungener
Urlaub ist, haben wir alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Dazu
gehören auch klare rechtliche Regeln, wie sie in unseren Reise- und
Zahlungsbedingungen niedergelegt sind. Sie müssen sie unbedingt lesen
bevor Sie Ihre Reise buchen, denn sie werden Bestandteil des mit uns geschlossenen
Reisevertrages.
Die
folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis
zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter Lacandona Tours SA de CV, Tuxtla
Gutiérrez/Chiapas, México.
1.
Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung, schriftlich oder per e-mail, bieten Sie LACANDONA
TOURS den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der jeweiligen
werblichen Ausschreibung verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch Sie
auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für
deren Vertragsverpflichtungen Sie wie für ihre eigenen Verpflichtungen
einstehen, sofern Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme Ihrer Anmeldung durch LACANDONA
TOURS in Form der Reisebestätigung/des Vouchers zustande. Bei Buchungen
über eine vermittelnde Agentur, wird die Bestätigung an diese
übersandt und an Sie ausgehändigt.
2. Bezahlung
2.1 Mit dem Vertragsabschluß und nach der Bestätigung durch
LACANDONA TOURS SA de CV wird eine Anzahlung von mindestens 50% des Reisepreises
pro Reisegast fällig, welche auf den Reisepreis angerechnet wird.
Die Anzahlung ist binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung,
an LACANDONA TOURS SA de CV zu überweisen.
2.2 Die Restzahlung wird spätestens 14 Tage vor Reiseantritt fällig,
ohne dass es einer nochmaligen Aufforderung bedarf. Die Reiseunterlagen
(Voucher) werden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises
ausgehändigt bzw. versandt. LACANDONA TOURS übernimmt keine
Haftung, wenn infolge verspäteter Zahlungseingänge Reiseunterlagen
nicht rechtzeitig verschickt werden können.
2.3. Erfolgt die Zahlung der vereinbarten Anzahlung auch nach Inverzugsetzung
nicht oder wird der restliche Reisepreises nicht vollständig zum
vereinbarten Zahlungstermin bezahlt, steht LACANDONA TOURS das Recht zur
Vertragsauflösung unter Berechnung von Schadensersatz nach den in
Nr. 5 enthaltenen Rücktrittspauschalen.
3.
Leistungen
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich
aus der Leistungsbeschreibung von LACANDONA TOURS, die in dem für
den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt/Homepage oder in der maßgeblichen
Sonderausschreibung enthalten ist, sowie aus den hierauf bezugnehmenden
Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der
vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung durch LACANDONA TOURS.
3.2a) Bei Widersprüchen zwischen den Leistungsbeschreibungen in einem
Reiseprospekt und einer Sonderausschreibung gelten nur die Leistungsbeschreibungen
der Sonderausschreibung, wenn der Reisekunde zum ermäßigten
Reisepreis der Sonderausschreibung bucht.
3.2b) Hotel-, Orts- oder andere Prospekte sind für LACANDONA TOURS
nicht bindend.
Die Hotels mit denen LACANDONA TOURS zusammenarbeitet, sind vom NationalenTourismusministerium
mit der 4-Sterne-Kategorie ausgezeichnet worden. Keines der Hotels in
San Cristobal de las Casas verfügt über einen Pool. Die Hotels
in Palenque sind mit Pool ausgestattet.
3.3 Reisebüros und Buchungsstellen sind nicht befugt, von den Reisebedingungen,
den Prospektaussagen oder den Sonderausschreibungen abweichende Zusagen
zu machen oder Vereinbarungen zu treffen. Besondere Kundenwünsche
müssen durch LACANDONA TOURS ausdrücklich schriftlich bestätigt
werden, um Vertragsbestandteil zu werden.
3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Reisenden bei Drittunternehmen
gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang von LACANDONA TOURS
(z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen
etc.).
4.
Leistungs- /Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig
werden und von LACANDONA TOURS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängel
behaftet sind.
4.2
Ist eines der 4 Sterne Hotels, mit denen LACANDONA TOURS zusammenarbeitet,
ausgebucht, werden Sie in ein gleichwertiges Hotel der selben, ggfs. 3
Sterne, Kategorie untergebracht.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei den sich in San Cristóbal
befindenden Hotels 4 Sterne die höchste Sternenkategorie ist. Danach
erfolgt die Einstufung in die Kategorie „Spezial“. Wird als
Ersatzunterbringung ein Hotel der Kategorie „Spezial“ gewünscht,
ist dies nur unter Änderung des abgeschlossenen Tarifs möglich.
4.3
Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle
der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für
bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren o.ä. entsprechend
zu ändern.
5.
Rücktritt durch Reisekunden
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch Erklärung gegenüber
LACANDONA TOURS von ihrer Reise zurücktreten. In ihrem Interesse
empfiehlt es sich dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang
der Erklärung bei LACANDONA TOURS.
5.2 Treten Sie von dem Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht
an, so kann LACANDONA TOURS Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen
und für getätigte Aufwendungen verlangen.
Die pauschalisierten Ansprüche auf Rücktrittsgebühren betragen
in der Regel
a) bis zum 21. Tag vor Reiseantritt – keine Gebühren
b) ab dem 20.-15. Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises, mind. 50,00
EUR (pro Person)
c) ab dem 14.-10. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises (pro Person)
d) ab dem 09.-03. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises (pro Person)
e) ab 48 Stunden vor Reiseantritt der gesamte Reisepreises
6.
Ersatz des Reisenden/Umbuchungen
6.1 Sie können sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen
lassen, d.h. bis zu dem Zeitpunkt, bis zu welchem eine Ersetzung unter
tatsächlichen Gegebenheiten, noch möglich ist. Es wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass an Sonn- und Feiertragen grds. keine Umbuchungen
bearbeitet werden können. Tritt eine Ersatzperson in den Reisevertrag
ein, so kann LACANDONA TOURS ein Bearbeitungsentgelt von EUR 50,00 pro
Reiseteilnehmer verlangen. Sofern die dritte Person den besonderen Reiseerfordernissen
nicht genügt, kann LACANDONA TOURS dem Wechsel der Person widersprechen.
Widerspricht LACANDONA TOURS dem Wechsel nicht, so tritt die dritte Person
statt des ursprünglichen Reiseteilnehmers in die Rechte und Pflichten
aus dem Reisevertrag ein. Die dritte Person haftet bei Eintritt neben
dem Reisenden als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch
ihren Eintritt entstehenden Mehrkosten.
6.2 Änderungen nach der Buchung der Reise hinsichtlich des Reisetermins,
des Reiseziels, des Reiseantrittes, der Unterkunft oder der Beförderungsart
sind nur nach Zustimmung von LACANDONA TOURS möglich.
7.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie aus durch LACANDONA TOURS nicht zu vertretenden Gründen
einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf
anteilige Rückerstattung. LACANDONA TOURS wird jedoch erlangte Erstattungen
von Leistungsträgern oder Einnahmen aus anderweitiger Verwendung
der Leistung an den Kunden weitergeben.
8.
Rücktritt und Kündigung
In folgenden Fällen kann LACANDONA TOURS vor Antritt der Reise vom
Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag
kündigen:
8.1 Ohne Einhaltung einer Frist - wenn der Reisende die Durchführung
der Reise trotz Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört
oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die
sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Falle
ist die Einbehaltung des Reisepreises bis auf den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie derjenigen Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der
nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt ist, gerechtfertigt. Eventuelle
Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Reisende.
8.2 Bis 2 Wochen vor Reiseantritt - wenn LACANDONA TOURS in der Beschreibung
der Reise (Prospekt/Homepage) ausdrücklich auf die für die Reise
notwendige Mindestteilnehmerzahl hingewiesen hat – kann LACANDONA
TOURS erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist,
die Reise nicht durchgeführt und der Reisevertrag gekündigt
wird. LACANDONA TOURS wird dem Reisenden die Erklärung unverzüglich
nach Kenntnis des Nichterreichens der Teilnehmerzahl, spätestens
bis zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen. Nimmt der Kunde nicht
an einer Ersatzreise teil, so wird LACANDONA TOURS den gezahlten Reisepreis
unverzüglich zurückzuerstatten.
8.3 Bis 4 Wochen vor Reiseantritt - wenn die Durchführung der Reise
nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für LACANDONA TOURS
nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so
gering ist, dass im Falle der Durchführung der Reise die entstehenden
Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze darstellen
würde- sofern LACANDONA TOURS die zum Rücktritt führenden
Umstände nicht zu vertreten hat und diese Umstände nachweist
sowie dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat
oder den Reisepreis zurückerstattett.
9.
Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so
können sowohl LACANDONA TOUR als auch Sie den Vertrag kündigen.
10.
Gewährleistung/ Mitwirkungsverpflichtung
10.1 Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgerecht erbracht,
so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. LACANDONA
TOURS kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige
Ersatzleistung erbracht wird.
LACANDONA TOURS kann die Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. Falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß
erbracht und Sie die entsprechende Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen
haben, können Sie nach Reiseende gegenüber LACANDONA TOURS Minderung
des Reisepreises geltend machen. Wird eine Reise infolge eines Mangels
erheblich beeinträchtigt und leistet Bentour innerhalb einer angemessenen
Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich
ist, verweigert wurde oder die Kündigung des Vertrages durch ein
besonderes Interesse ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie,
im eigenen Interesse empfiehlt sich wiederum schriftlich, den Reisevertrag
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
10.2 Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen,
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden
zu vermeiden oder gering zu halten:
a) Eventuell auftretenden Mängeln der Reiseleistungen sind daher
unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen.
b) Bei Nichteintreffen des Gepäcks oder Beschädigung müssen
Sie an Ort und Stelle eine Schadensanzeige bei der befördernden Fluggesellschaft
machen (Property Irregularity Report), da anderenfalls die Zurückweisung
von Ansprüchen droht. Für den Verlust bzw. die Beschädigung
von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernimmt
LACANDONA TOURS keine Haftung.
11.
Haftungsbeschränkungen
11.1 Für Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck haftet
LACANDONA TOURS nicht.
11.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende
Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende
gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur
unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder
geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
ist, so kann sich LACANDONA TOURS hierauf berufen.
11.3 Die Beteiligung an Sport- und anderen Freizeitaktivitäten, die
nicht Bestandteil der Reise sind, muss der Reisende selbst verantworten.
Für Unfälle, Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden
im Zusammenhang mit diesen Leistungen haftet LACANDONA TOURS, auch bei
Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen, nicht.
11.4. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung
der Reise müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich
vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich uns gegenüber geltend
machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur
dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr
Verschulden gehindert waren.
11.5. Kosten, die durch Krankheit während der Reise entstehen, hat
der Teilnehmer selbst zu tragen. Ausgaben für einen möglicherweise
erforderlichen besonderen Heimtransport des Reiseteilnehmers hat dieser
selbst zu tragen. Wenn der Gesundheitszustand des Reiseteilnehmers zu
Bedenken Anlass gibt, ist er verpflichtet, vor Buchung der Reise einen
Arzt aufzusuchen. Wir empfehlen eine Reiserücktritts-kostenversicherung
oder eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei
Unfall oder Krankheit abzuschließen.
11.6. Agenturen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen
befugt.
12.
Ausschluss von Ansprüchen / Verjährung
12.1 Sämtliche Ihrer Ansprüche müssen Sie innerhalb eines
Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende gegenüber LACANDONA
TOURS geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche
nur dann geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der
Frist gehindert war.
12.2 Ihre Ansprüche verjähren in einem Jahr. Die Verjährung
beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben
zwischen Ihnen und LACANDONA TOURS Verhandlungen über den Anspruch
oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung
gehemmt, bis Sie oder der LACANDONA TOURS die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem
Ende der Hemmung ein.
13.
Pass, Visa, Devisen, Gesundheitsvorschriften
13.1 LACANDONA TOURS informiert den Kunden nicht über die Pass- und
Visumserfordernisse sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten,
die für die jeweilige Reise erforderlich sind.
Der Reisende für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile,
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten
des Reisenden. Der Reisende hat bei dem jeweils zuständigen Konsulat
selber und auf eigene Verantwortung Auskunft über die Pass-, Visa-
und Gesundheitsvorschriften einzuholen und die erforderlichen Fristen
einzuhalten.
13.3 Sollten Einreisevorschriften nicht eingehalten werden, so dass der
Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann LACANDONA TOURS den
Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
14.
Aufrechnungsverbot
Der Reisende ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des
vereinbarten Reisepreises mit Gegenforderungen die Aufrechnung zu erklären,
es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt.
15.
Allgemeine Bestimmungen
15.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht
die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
15.2 Eine Abtretung jeder Ansprüche des Reisenden aus Anlass der
Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte – auch an Ehegatten
– ist ausgeschlossen.
15.3 Der Reisende ist nicht berechtigt gegen Ansprüche auf Zahlung
des vereinbarten Reisepreises mit Gegenforderungen die Aufrechnung zu
erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt.
15.4 Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
16.
Veranstalter
LACANDONA TOURS SA de CV
Av. 6a SUR PTE. # 1276
02960 Tuxtla Gutiérrez
Chiapas, México
www.lacantours.com
Nat. Tourismuszentrale México Nr. 4004425
© Alle Rechte vorbehalten. LACANDONA TOURS SA de CV
Alle Angaben und Informationen entsprechen dem Stand Dezember 2004
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