Bevor Sie Ihre Reise buchen sollten Sie sich Zeit für diese Zeilen nehmen! Da wir alle wissen, von welcher Bedeutung in der heutigen Zeit ein gelungener Urlaub ist, haben wir alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Dazu gehören auch klare rechtliche Regeln, wie sie in unseren Reise- und Zahlungsbedingungen niedergelegt sind. Sie müssen sie unbedingt lesen bevor Sie Ihre Reise buchen, denn sie werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages.

Die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter Lacandona Tours SA de CV, Tuxtla Gutiérrez/Chiapas, México.

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung, schriftlich oder per e-mail, bieten Sie LACANDONA TOURS den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der jeweiligen werblichen Ausschreibung verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie wie für ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme Ihrer Anmeldung durch LACANDONA TOURS in Form der Reisebestätigung/des Vouchers zustande. Bei Buchungen über eine vermittelnde Agentur, wird die Bestätigung an diese übersandt und an Sie ausgehändigt.

2. Bezahlung
2.1 Mit dem Vertragsabschluß und nach der Bestätigung durch LACANDONA TOURS SA de CV wird eine Anzahlung von mindestens 50% des Reisepreises pro Reisegast fällig, welche auf den Reisepreis angerechnet wird. Die Anzahlung ist binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung, an LACANDONA TOURS SA de CV zu überweisen.
2.2 Die Restzahlung wird spätestens 14 Tage vor Reiseantritt fällig, ohne dass es einer nochmaligen Aufforderung bedarf. Die Reiseunterlagen (Voucher) werden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises ausgehändigt bzw. versandt. LACANDONA TOURS übernimmt keine Haftung, wenn infolge verspäteter Zahlungseingänge Reiseunterlagen nicht rechtzeitig verschickt werden können.
2.3. Erfolgt die Zahlung der vereinbarten Anzahlung auch nach Inverzugsetzung nicht oder wird der restliche Reisepreises nicht vollständig zum vereinbarten Zahlungstermin bezahlt, steht LACANDONA TOURS das Recht zur Vertragsauflösung unter Berechnung von Schadensersatz nach den in Nr. 5 enthaltenen Rücktrittspauschalen.

3. Leistungen
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von LACANDONA TOURS, die in dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt/Homepage oder in der maßgeblichen Sonderausschreibung enthalten ist, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch LACANDONA TOURS.
3.2a) Bei Widersprüchen zwischen den Leistungsbeschreibungen in einem Reiseprospekt und einer Sonderausschreibung gelten nur die Leistungsbeschreibungen der Sonderausschreibung, wenn der Reisekunde zum ermäßigten Reisepreis der Sonderausschreibung bucht.
3.2b) Hotel-, Orts- oder andere Prospekte sind für LACANDONA TOURS nicht bindend.
Die Hotels mit denen LACANDONA TOURS zusammenarbeitet, sind vom NationalenTourismusministerium mit der 4-Sterne-Kategorie ausgezeichnet worden. Keines der Hotels in San Cristobal de las Casas verfügt über einen Pool. Die Hotels in Palenque sind mit Pool ausgestattet.
3.3 Reisebüros und Buchungsstellen sind nicht befugt, von den Reisebedingungen, den Prospektaussagen oder den Sonderausschreibungen abweichende Zusagen zu machen oder Vereinbarungen zu treffen. Besondere Kundenwünsche müssen durch LACANDONA TOURS ausdrücklich schriftlich bestätigt werden, um Vertragsbestandteil zu werden.
3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Reisenden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang von LACANDONA TOURS (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

4. Leistungs- /Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von LACANDONA TOURS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängel behaftet sind.

4.2 Ist eines der 4 Sterne Hotels, mit denen LACANDONA TOURS zusammenarbeitet, ausgebucht, werden Sie in ein gleichwertiges Hotel der selben, ggfs. 3 Sterne, Kategorie untergebracht.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei den sich in San Cristóbal befindenden Hotels 4 Sterne die höchste Sternenkategorie ist. Danach erfolgt die Einstufung in die Kategorie „Spezial“. Wird als Ersatzunterbringung ein Hotel der Kategorie „Spezial“ gewünscht, ist dies nur unter Änderung des abgeschlossenen Tarifs möglich.

4.3 Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren o.ä. entsprechend zu ändern.

5. Rücktritt durch Reisekunden
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch Erklärung gegenüber LACANDONA TOURS von ihrer Reise zurücktreten. In ihrem Interesse empfiehlt es sich dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Erklärung bei LACANDONA TOURS.
5.2 Treten Sie von dem Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so kann LACANDONA TOURS Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für getätigte Aufwendungen verlangen.
Die pauschalisierten Ansprüche auf Rücktrittsgebühren betragen in der Regel

a) bis zum 21. Tag vor Reiseantritt – keine Gebühren
b) ab dem 20.-15. Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises, mind. 50,00 EUR (pro Person)
c) ab dem 14.-10. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises (pro Person)
d) ab dem 09.-03. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises (pro Person)
e) ab 48 Stunden vor Reiseantritt der gesamte Reisepreises

6. Ersatz des Reisenden/Umbuchungen
6.1 Sie können sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, d.h. bis zu dem Zeitpunkt, bis zu welchem eine Ersetzung unter tatsächlichen Gegebenheiten, noch möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass an Sonn- und Feiertragen grds. keine Umbuchungen bearbeitet werden können. Tritt eine Ersatzperson in den Reisevertrag ein, so kann LACANDONA TOURS ein Bearbeitungsentgelt von EUR 50,00 pro Reiseteilnehmer verlangen. Sofern die dritte Person den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, kann LACANDONA TOURS dem Wechsel der Person widersprechen. Widerspricht LACANDONA TOURS dem Wechsel nicht, so tritt die dritte Person statt des ursprünglichen Reiseteilnehmers in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag ein. Die dritte Person haftet bei Eintritt neben dem Reisenden als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch ihren Eintritt entstehenden Mehrkosten.
6.2 Änderungen nach der Buchung der Reise hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Reiseantrittes, der Unterkunft oder der Beförderungsart sind nur nach Zustimmung von LACANDONA TOURS möglich.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie aus durch LACANDONA TOURS nicht zu vertretenden Gründen einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. LACANDONA TOURS wird jedoch erlangte Erstattungen von Leistungsträgern oder Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Leistung an den Kunden weitergeben.

8. Rücktritt und Kündigung
In folgenden Fällen kann LACANDONA TOURS vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
8.1 Ohne Einhaltung einer Frist - wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Falle ist die Einbehaltung des Reisepreises bis auf den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt ist, gerechtfertigt. Eventuelle Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Reisende.
8.2 Bis 2 Wochen vor Reiseantritt - wenn LACANDONA TOURS in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Homepage) ausdrücklich auf die für die Reise notwendige Mindestteilnehmerzahl hingewiesen hat – kann LACANDONA TOURS erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, die Reise nicht durchgeführt und der Reisevertrag gekündigt wird. LACANDONA TOURS wird dem Reisenden die Erklärung unverzüglich nach Kenntnis des Nichterreichens der Teilnehmerzahl, spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen. Nimmt der Kunde nicht an einer Ersatzreise teil, so wird LACANDONA TOURS den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurückzuerstatten.
8.3 Bis 4 Wochen vor Reiseantritt - wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für LACANDONA TOURS nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass im Falle der Durchführung der Reise die entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze darstellen würde- sofern LACANDONA TOURS die zum Rücktritt führenden Umstände nicht zu vertreten hat und diese Umstände nachweist sowie dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat oder den Reisepreis zurückerstattett.

9. Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl LACANDONA TOUR als auch Sie den Vertrag kündigen.

10. Gewährleistung/ Mitwirkungsverpflichtung
10.1 Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgerecht erbracht, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. LACANDONA TOURS kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.
LACANDONA TOURS kann die Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie die entsprechende Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben, können Sie nach Reiseende gegenüber LACANDONA TOURS Minderung des Reisepreises geltend machen. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Bentour innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist, verweigert wurde oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im eigenen Interesse empfiehlt sich wiederum schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
10.2 Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten:
a) Eventuell auftretenden Mängeln der Reiseleistungen sind daher unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen.
b) Bei Nichteintreffen des Gepäcks oder Beschädigung müssen Sie an Ort und Stelle eine Schadensanzeige bei der befördernden Fluggesellschaft machen (Property Irregularity Report), da anderenfalls die Zurückweisung von Ansprüchen droht. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernimmt LACANDONA TOURS keine Haftung.

11. Haftungsbeschränkungen
11.1 Für Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck haftet LACANDONA TOURS nicht.
11.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich LACANDONA TOURS hierauf berufen.
11.3 Die Beteiligung an Sport- und anderen Freizeitaktivitäten, die nicht Bestandteil der Reise sind, muss der Reisende selbst verantworten. Für Unfälle, Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit diesen Leistungen haftet LACANDONA TOURS, auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen, nicht.
11.4. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich uns gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.
11.5. Kosten, die durch Krankheit während der Reise entstehen, hat der Teilnehmer selbst zu tragen. Ausgaben für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport des Reiseteilnehmers hat dieser selbst zu tragen. Wenn der Gesundheitszustand des Reiseteilnehmers zu Bedenken Anlass gibt, ist er verpflichtet, vor Buchung der Reise einen Arzt aufzusuchen. Wir empfehlen eine Reiserücktritts-kostenversicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.
11.6. Agenturen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen befugt.

12. Ausschluss von Ansprüchen / Verjährung
12.1 Sämtliche Ihrer Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende gegenüber LACANDONA TOURS geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur dann geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.
12.2 Ihre Ansprüche verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen Ihnen und LACANDONA TOURS Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder der LACANDONA TOURS die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

13. Pass, Visa, Devisen, Gesundheitsvorschriften
13.1 LACANDONA TOURS informiert den Kunden nicht über die Pass- und Visumserfordernisse sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die jeweilige Reise erforderlich sind.
Der Reisende für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden. Der Reisende hat bei dem jeweils zuständigen Konsulat selber und auf eigene Verantwortung Auskunft über die Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften einzuholen und die erforderlichen Fristen einzuhalten.
13.3 Sollten Einreisevorschriften nicht eingehalten werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann LACANDONA TOURS den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

14. Aufrechnungsverbot
Der Reisende ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises mit Gegenforderungen die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

15. Allgemeine Bestimmungen
15.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
15.2 Eine Abtretung jeder Ansprüche des Reisenden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte – auch an Ehegatten – ist ausgeschlossen.
15.3 Der Reisende ist nicht berechtigt gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises mit Gegenforderungen die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
15.4 Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.

16. Veranstalter
LACANDONA TOURS SA de CV
Av. 6a SUR PTE. # 1276
02960 Tuxtla Gutiérrez
Chiapas, México
www.lacantours.com
Nat. Tourismuszentrale México Nr. 4004425
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Alle Angaben und Informationen entsprechen dem Stand Dezember 2004